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Widerrufsrecht

Widerrufsrecht für Verbraucher in EU Ländern

Als Verbraucher (Natürliche Person, die mit einem Unternehmer Geschäfte schließt, ohne jedoch dabei selbst als Unternehmer zu handeln) haben Sie seit dem 13.06.2014 das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit uns geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Ein Vertrag kann bereits durch eine Anfrage zu einer von uns angebotenen Immobilie in einem von uns genutzten Immobilienportal entstehen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsbeginn. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief per Einschreiben) über Ihren Entschluss, einen Vertrag zu widerrufen, unter Angabe der Objektlinks an folgende Adresse senden:

Munich Villas – Exklusive Villen
Inhaber: Michael Claudius Jordan

Schellingstraße 109a
D-80798 München 

Sie können dafür auch unser Kontaktformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Maklervertrag widerrufen, werden alle Zahlungen, die Sie geleistet haben, erstattet.
Dies geschieht unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

Einzelheiten der Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Maklervertrag widerrufen, müssen wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, zurückzahlen.
Dies muss unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist, geschehen.

Für diese Rückzahlung dürfen keine Entgelte berechnet werden.

Beim Maklervertrag gilt der Erfolgshonorar-Anspruch. Damit haben wir nur dann den vollen Provisionsanspruch, wenn wir zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts unsere Leistung vollständig erbracht haben und das vermittelte Geschäft zustande kam.

Dies gilt nur, sofern:

1. Wir Sie bei Vertragsschluss ordnungsgemäß belehrt haben

2. Sie ausdrücklich von uns verlangt bzw. dem zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist für Sie tätig werden

3. Sie als Kunde Ihre Kenntnis davon bestätigen, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Gemäß § 356 Abs. 4 BGB (nF) erlischt das Widerrufsrecht beim Maklervertrag, wenn unser Maklerunternehmen alle Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber gibt Ihnen das Recht, einen Maklervertrag innerhalb 14 Tagen zu widerrufen. Ein solcher Maklervertrag entsteht z. B. bereits durch eine Anfrage zu einem unserer Immobilienangebote über ein Immobilienportal oder über unsere Webseite.

Um von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch zu machen, müssen Sie dies innerhalb 14 Tagen nach unserem ersten Kontakt schriftlich bei uns anmelden.

Da wir Makler, wie jedes andere Dienstleistungsunternehmen auch, auf einen wirtschaftlichen Erfolg angewiesen sind, können wir Ihnen keine Informationen oder Besichtigungstermine innerhalb dieser 14 Tage Frist anbieten, da bei einem eventuellen Kauf durch Sie innerhalb der Widerrufsfrist unser Provisionsanspruch verloren gehen könnte.

Wenn Sie jedoch sofort oder innerhalb der 14 Tage Frist Informationen zu einer unserer Immobilien haben möchten oder eine dieser Immobilien besichtigen möchten, dann haben Sie die Möglichkeit, auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten.


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